Rechtsprechung
   VG Ansbach, 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38928
VG Ansbach, 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470 (https://dejure.org/2008,38928)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470 (https://dejure.org/2008,38928)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - AN 9 K 07.30470 (https://dejure.org/2008,38928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,38928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ugandische Asylbewerberin;Abschiebungshindernis wegen fortgeschrittener HIV-Erkrankung (Stadium B III CDC);Keine hinreichende Sicherheit vor lebensbedrohlicher Verschlechterung bei Rückkehr

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 10 Abs. 2; AsylVfG § 10 Abs. 7; AufenthG § 60 Abs. 7
    Uganda, Ablehnungsbescheid, Zustellung, Zustellungsfiktion, Belehrung, Analphabeten, Sprachkenntnisse, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, HIV/Aids, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, medizinische Versorgung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470
    Jedoch gebieten die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wegen einer extremen Gefahrenlage eine verfassungskonforme einschränkende Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG dahin gehend, dass eine Entscheidung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht ausgeschlossen ist (BVerwGE 99, 324).

    Eine extreme Gefahrenlage im Sinne dieser Rechtsprechung ist anzunehmen, wenn der betroffene Ausländer sehenden Auges alsbald nach der Abschiebung in sein Heimatland dem sicheren Tod oder schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen ausgesetzt wäre (BVerwGE 99, 324).

    Da die Klägerin somit im Falle einer Abschiebung in eine extreme Gefahrenlage im Sinne der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 99, 324) gebracht würde, darf sie nicht nach Uganda abgeschoben werden.

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470
    Bei einer Abschiebung nach Uganda droht der Klägerin somit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine nach Art, Intensität und Unmittelbarkeit extreme Gefährdung (vgl. BVerwGE 105, 383), wegen der das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift festzustellen ist.

    Ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich dabei zum einen daraus ergeben, dass die Erkrankung im Herkunftsland nur unzureichend behandelt werden kann (BVerwGE 105, 383).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470
    Dasselbe muss jedoch gelten, wenn die medizinische Behandlungsmöglichkeit im Heimatland zwar grundsätzlich gegeben ist, für den Ausländer im speziellen Fall aber aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht erreichbar ist (BVerwG, Urteil vom 29.10.2002, Az.: 1 C 1/02).
  • BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95

    Zur Belehrung von Asylbewerbern über die Pflicht zur Mitteilung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470
    Zum anderen wurde die Klägerin zwar in englischer Sprache belehrt, was jedoch nicht ausreichend war, um die besondere Bedeutung der Belehrung (vgl. BVerfG DVBl. 1996, 1252) sicher zu stellen.
  • VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031

    Äthiopien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470
    Im Falle einer Erkrankung des Ausländers ist für die Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes erforderlich, dass sich die vorhandene Erkrankung des Schutzsuchenden aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib und Leben wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.3.2007, Az.: 9 B 04.31031).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht